Sehr geehrte Klassenlehrpersonen, Förderlehrpersonen und Sozialpädagog:innen im Kanton Basel-Landschaft
Wir danken Ihnen sehr, dass Sie sich Zeit nehmen, die Befragung bis zum 7. April 2025 auszufüllen.
Untenstehend finden Sie detaillierte Hinweise zur Umfrage. Für die Beantwortung des Fragebogens werden ca. 15 Minuten benötigt. Bitte wenden Sie sich bei Fragen jederzeit an uns.
Mit freundlichen Grüssen Monika T. Wicki, Projektleitung. Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik Zürich, monika.wicki@hfh.ch, 044 317 12 34
Beschreibung der Befragung
Die Verordnung Sonderpädagogik ist seit dem 01.08.2021 in Kraft. Die wesentliche Veränderung bestand darin, dass den Schulen an Stelle von einzelnen Förderlektionen für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen neu Lektionen-Pools zur Integrativen Speziellen Förderung (ISF) zur Verfügung gestellt werden.
Bereits bei der Einführung der Verordnung Sonderpädagogik wurde eine Evaluation geplant. Die Evaluation soll aufzeigen, ob ein Zugewinn aufgrund von mehr Flexibilität bei der Ressourcenzuweisung erlebt wird und wie zufrieden die Schulen mit dem neuen Ansatz sind bzw. worin Herausforderungen bestehen.
Zur Beantwortung der genannten Fragestellungen werden Schulleitende von Primarschulen, Klassenlehrpersonen und Förderlehrpersonen und Sozialpädagog*innen befragt. Die Schulleitenden werden gebeten, den Fragebogen selbst auszufüllen und allen Lehrpersonen, Förderlehrpersonen und Sozialpädagog*innen einen Link zur Befragung weiterzuleiten.
Um geeignete Massnahmen und konkrete Lösungsvorschläge erarbeiten zu können, ist es wichtig, dass viele Klassenlehrpersonen, Förderlehrpersonen und Sozialpädagog:innen an der Befragung teilnehmen. Nur so werden die Ergebnisse der Befragung repräsentativ und belastbar sein.
Die Befragung wird in einem zweiten Schritt durch Gruppendiskussionen ergänzt.
Was wird in der vorliegenden Befragung erhoben?
Die Schulleitenden werden gefragt, wie sie bei der Zuteilung des Lektionen-Pools ISF vorgehen. Die Lehr- und Förderlehrpersonen erhalten einen verkürzten Fragebogen. Es wird erhoben, wie sie die Poollektionen für die Spezielle Förderung einsetzen und wie sie die Zusammenarbeit gestalten.
Wie werden die Daten genutzt?
Alle eingehenden Antworten werden vollständig anonymisiert. Die Daten werden deskriptiv und inferenzstatistisch ausgewertet. Die Ergebnisse der Analysen werden der Bildungs-, Kultur und Sportdirektion mit einem Bericht zugestellt. Der Schlussbericht wird im Dezember 2025 vorliegen. Mit diesem erhalten die Schulen auch eine Rückmeldung zu ihrer Tätigkeit.
Wer führt die Evaluation der Verordnung Sonderpädagogik durch?
Prof. Dr. Monika T. Wicki von der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik (HfH) und Prof. Dr. Silvia Pool Maag von der Pädagogischen Hochschule Zürich haben den Evaluationsauftrag übernommen.
Monika T. Wicki arbeitet als Dozentin im Studienschwerpunkt Schul- und Organisationsentwicklung im heilpädagogischen Kontext. Sie leitet den strategischen Schwerpunkt Governance in der Heilpädagogik mit Fokus Ressourcensteuerung fachlich und thematisch. Im genannten Themenbereich führt sie auch Forschungsprojekte durch und übernimmt Dienstleistungsaufträge für Kantone und andere Dritte. Hier ist ein Link zum Porträt.
Silvia Pool Maag arbeitet als Professorin für Sonderpädagogik empirisch-analytisch und systemtheoretisch zu Inklusion und Diversität in bildungsstufenübergreifenden Forschungszusammenhängen. Unter-sucht werden Fragen zur Umsetzung sonderpädagogischer Angebotssysteme auf kantonaler Ebene oder zu multiprofessioneller Zusammenarbeit an inklusiven Schulen, wie auch zum Übergang Schule Beruf von benachteiligten Lernenden und zur Umsetzung des Churermodell der Binnendifferenzierung. Hier ist ein Link zum Porträt.
In dieser Umfrage sind 22 Fragen enthalten.